ERSTE HILFE KURSE – INHOUSE SEMINARE

 
 
 
für betriebliche Ersthelfer in Unternehmen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder, öffentliche Einrichtungen, Ämter und Behörden, Arzt- und Zahnarztpraxen, Fitness- und Sportzentren, Sportvereine, Jagdvereine, Forstwirtschaft etc.
 
Ab einer Mindestgruppengröße von 10 Personen bieten wir Ihnen alle Kurse auch als Inhouse-Seminare an.
 
Bei unseren Inhouse-Seminaren sind die Schulungstermine und -zeiten weitgehend frei wählbar.
 
In Abhängigkeit der Verfügbarkeit unserer Dozenten richten wir uns gerne nach Ihren betrieblichen Belangen und Abläufen. Wir führen unsere Schulungen flexibel – auch an Wochenenden oder in den Nachmittagsstunden – in Ihren Räumlichkeiten durch.
 
Als anerkannte Ausbildungsstätte der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe rechnen wir mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Somit entstehen für Sie keine Kosten für die Aus- und Fortbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer.
 
Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Anerkannte Ausbildungsstätte der
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Kennziffer: 8.0969

4591
 
4695
 

Wir sind Mitglied im VEU, weil wir uns verpflichtet haben, unser Unternehmen
nach den Grundsätzen eines empfehlenswerten Unternehmens zu führen.
Damit stellen wir für unsere Kunden sicher, dass sie von unseren Produkten und Dienstleistungen den versprochenen Nutzen haben.
Mehr über die Grundsätze eines empfehlenswerten Unternehmens erfahren Sie
hier: https://veu-deutschland.de/warumveu-12grundwerte/

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ERSTE HILFE AM KIND – ESSEN:
KURSE INFORMIEREN ÜBER BESONDERHEITEN

 
 
 
First Aid Training - Cardiopulmonary resuscitation. First aid course.
Ein Kind ist kein kleiner Erwachsener, bei dem Erste Hilfe Maßnahmen in gleicher Form angewendet werden können. Für alle Menschen, die beruflich und privat mit täglich mit Kindern zu tun haben, ist unser Kurs eine Grundlage für das richtige Verhalten im Bedarfsfall.
 

WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE ERSTE HILFE AM KIND | ESSEN

Die Maßnahmen für Erste Hilfe am Kind (Essen) unterscheiden sich in vielen Bereichen deutlich von den Maßnahmen, die im gleichen Fall bei einem Erwachsenen vorgenommen werden. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Sie in Ihrem täglichen Umgang mit Kindern geschult und mit den Besonderheiten vertraut sind. Unser Kurs “Erste Hilfe am Kind Essen” zeigt Ihnen explizit alle Unterschiede, die sich bei der Anwendung der Maßnahmen bei Kindern und Erwachsenen ergeben.

Lernen Sie Erste Hilfe am Kind (Essen) mit allen wichtigen Handlungsweisen und notwendigen Maßnahmen. In vielen Kindergärten oder Grundschule und in der Kindertagespflege stehen Erzieher und Betreuer vor der Frage, welche Erste Hilfe am Kind Essen im Notfall ergriffen werden muss. Unser Kurs für die Erste Hilfe am Kind – Essen – beinhaltet theoretische und praktische Basics. Ebenso lernen Sie, wie Sie Gefahren vermeiden und Risiken für Unfälle reduzieren können.

Das wichtigste Thema, wenn es um die Erste Hilfe am Kind Essen geht, ist die Reanimation. Hierbei handelt es sich um eine lebensrettende Sofortmaßnahme, bei der keine Zeit für lange Überlegungen bleibt. Die Kursteilnahme ist für beruflich mit Kindern arbeitende Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch Eltern und Großeltern können im Lehrgang wichtige Kenntnisse erlernen und im Notfall als Ersthelfer richtig handeln.

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AUSBILDUNG ZUR ERSTEN HILFE

ZWISCHEN WERKBANK, KITA UND SCHREIBTISCH

 
 
 
Für die Erste Hilfe in Betrieben von Essen macht der Gesetzgeber für Sie allgemeingültige, differenzierte Vorschriften. Für eine Kita gelten dabei andere Vorgaben als für einen Handwerksbetrieb, der industriellen Fertigung in großen Maschinenhallen oder Büros, in denen die Beschäftigten überwiegend an Schreibtischen sitzen. Je größer das Risiko für einen Arbeitsunfall ist, desto höher werden die Ansprüche an die Erste Hilfe in Betrieben von Essen.
 

Anzahl der Helfer differenziert

Der Gesetzgeber macht Ihnen für die Erste Hilfe in Betrieben von Essen differenzierte Vorgaben. Besitzt ein Unternehmen zwischen zwei und 20 Mitarbeiter, sollte mindestens ein ausgebildeter Soforthelfer immer vor Ort sein. Besitzen Handels- und Verwaltungsbetriebe mehr als 20 Mitarbeiter, müssen für die Erste Hilfe in Betrieben von Essen mindestens fünf Prozent als Soforthelfer ausgebildet sein. Bei hundert Beschäftigten sind das also fünf. Höher hängen die Ansprüche in allen anderen Branchen und Berufen – sie gelten auch für KiTas. Die Erste Hilfe in Betrieben von Essen schreibt dann vor, dass zehn Prozent der Beschäftigten eine Ausbildung als Soforthelfer besitzen müssen: Bei 20 Mitarbeitern sind das mindestens zwei Personen.

 

Ausbildung und Auffrischung

Die Qualifikation für die Erste Hilfe in Betrieben von Essen erwerben Sie durch einen Lehrgang mit neun Einheiten. Das gilt auch für die nach zwei Jahren vorgeschriebene Auffrischung. Diese Maßnahmen für die Erste Hilfe in Betrieben von Essen dürfen nur von Anbietern durchgeführt werden, die qualifiziert sind nach § 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1. Für Ihr Unternehmen in Essen und Umgebung fallen keine Lehrgangskosten an: Die Unfallversicherungsträger übernehmen das. Die Erste Hilfe in Betrieben von Essen kostet Sie eventuell Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung.

 

KONTAKT

     
    Premedic – NL Deutschland
    Wilhelmstraße 3
    46145 Oberhausen

    Telefon: +49 (0)208 6349323
    Telefax: +49 (0)208 6349319
    E-Mail: info@premedic-gmbh.de